Veruntreuung von Finanzen beim FSA
Presse Team, 09.12.2020

FUSSBALL
Veruntreuung von Finanzen beim FSA
VON TOBIAS GROSSE
WITTENBERG/MZ Aufregung beim FSA: Wie der Fußball-Landesverband am Montagvormittag in einer Pressemitteilung bekanntgegeben hat, hat sich ein Verdacht der Veruntreuung von Finanzen bestätigt. Beginnend von Januar 2015 bis einschließlich November 2020 wurden Gelder in noch nicht genau bezifferbarer Höhe unterschlagen. Das Präsidium sei „tief enttäuscht und fassungslos“.
Buchhalterin beschuldigt
Um welche Person es sich handele und wie hoch der veruntreute Geldbetrag ist, wollte und konnte Geschäftsführer Frank Pohl auf Anfrage nicht sagen. Er bestätigte aber eine MZ-Information, dass es sich um eine Mitarbeiterin aus der Buchhaltung handeln soll. Der Betrag soll, sobald genau ermittelt, ebenfalls öffentlich bekannt gegeben werden. Der FSA sei zwar weiterhin in der Lage, wirtschaftlich zu arbeiten, Geschäftsführer Pohl betonte aber: „Es geht um einen Betrag, der uns wehtut.“
Für das Präsidium sei es bis Freitag vergangener Woche unerklärlich gewesen, wie die „kriminellen Taten“ trotz der „satzungsmäßigen Mechanismen zum Controlling im Verband durch Kassenprüfer und Steuerbüro, der Neuaufstellung der Finanz- und Wirtschaftsordnung und interner Überprüfungen vom Vizepräsidenten Finanzen“ verübt werden konnten, hieß es in der Pressemitteilung.
In den sozialen Medien kassierte der FSA nach Bekanntwerden der Geschichte viel und heftige Kritik. Frank Pohl kündigte deswegen größtmögliche Transparenz in der Aufarbeitung an. Das Präsidium hat bereits Selbstanzeige beim Finanzamt abgegeben - das gehöre zu den „ersten Aktivitäten zur Aufarbeitung des Schadens“, hieß es vom Verband. Zudem werde in den nächsten Tagen ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer beauftragt, eine weitere Tiefenprüfung der Finanzen durchzuführen.
Mehrere Jahre Haft drohen
Weitere Sofortmaßnahmen, wie die unmittelbare Kündigung des Arbeitsvertrages der Beschuldigten und das Stellen einer Strafanzeige seien bereits geschehen. Bei Veruntreuung ist generell ein Strafmaß von bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen vorgesehen. Für den Fall, dass der durch die Tat entstandene Schaden über 5.000 Euro liegt, ist aber auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich.
Aus den Ergebnissen des internen Aufklärungsprozesses sollen zudem Handlungen abgeleitet werden, die darauf ausgerichtet sind, „dass eine derartige Situation nicht wieder eintreten wird“.
Quelle:MZ