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Gültig ab Freitag: Kneipe, Disko, Sport: Sachsen-Anhalt lockert weiter Corona-Re

Presse Team, 02.03.2022

Gültig ab Freitag: Kneipe, Disko, Sport: Sachsen-Anhalt lockert weiter Corona-Re

Gültig ab Freitag

Kneipe, Disko, Sport: Sachsen-Anhalt lockert weiter Corona-Regeln

Die Landesregierung erlaubt Ungeimpften mit Test wieder den Zutritt zu Gastronomie und Hotels. Nach langer Pause dürfen auch Diskotheken wieder öffnen.

Von Hagen Eichler Aktualisiert: 01.03.2022, 19:42 • 01.03.2022, 19:26

Magdeburg - Trotz einer Rekordzahl von Corona-Infektionen in Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung am Dienstag die Lockerung zahlreicher Eindämmungsmaßnahmen beschlossen. Ab Freitag dürfen auch wieder Ungeimpfte in Restaurants, Cafés und Kneipen, Voraussetzung ist ein negativer Test. Obergrenzen für Veranstaltungen werden erhöht, in den Schulen entfällt die Maskenpflicht. Die neuen Regeln sollen bis zum 19. März gelten.

Sachsen-Anhalt ist aktuell das Land mit den höchsten Infektionszahlen. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Dienstag bei 1.816. Die Zahl der im Krankenhaus behandelten Corona-Patienten ist derzeit wieder etwas höher als noch vor vier Wochen. Damals meldete das Landesamt für Verbraucherschutz eine Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 9,6 - aktuell sind es 12,4. Allerdings ist das Land auch mit diesem Wert von einer Überlastung der Kliniken weit entfernt. In den vergangenen sieben Tagen starben 15 Menschen an oder mit einer Corona-Infektion.

Belastung der Krankenhäuser wird „genauestens beobachtet“, heißt es

Die Landesregierung begründet die Lockerungen mit dem Wunsch nach bundeseinheitlichen Regelungen. „Die Infektionslage sowie die Belastung der Krankenhäuser und Intensivstationen wird unabhängig von den jetzt anstehenden Lockerungen und Öffnungen weiter genauestens beobachtet“, beteuerte die Staatskanzlei in einem schriftlichen Statement.

Mit der am Freitag in Kraft tretenden 16. Eindämmungsverordnung bekommen erstmals wieder auch solche Menschen Zutritt zur Gastronomie, die weder durch eine Impfung noch durch eine überstandene Covid-Erkrankung immunisiert sind. Voraussetzung ist für sie ein tagesaktueller Test. Diese 3G-Regelung gilt auch für Hotels und Pensionen.

Veranstaltungen in Inennräumen mit 6.000 Gästen erlaubt

Ausgeweitet werden die Personen-Obergrenzen bei Veranstaltungen. In geschlossenen Räumen ist künftig eine Auslastung von maximal 60 Prozent der Höchstkapazität zulässig, wobei die absolute Zahl von 6.000 Teilnehmern nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig. Die absolute Obergrenze liegt bei 25.000 Zuschauern. Es gilt das 2G-Plus-Zugangsmodell. Zutritt haben also nur vollständig geimpfte oder genesene Personen, die zusätzlich das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorlegen können.

Auch Diskotheken und Clubs dürfen für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung öffnen, also nach dem 2G-plus-Modell. In Sportvereinen wird 2G durch 3G ersetzt, es können also wieder getestete Ungeimpfte teilnehmen.

Die Kontaktnachverfolgung ist ab Freitag Geschichte

Ersatzlos gestrichen wird die Kontaktnachverfolgung. Veranstalter müssen ab Freitag weder in digitaler Form noch auf Papierlisten Namen und Adressen von Besuchern erfassen. Diesen Schritt hatte der Gastronomie-Verband Dehoga seit langem nachdrücklich gefordert. Faktisch haben die Gesundheitsämter die gesammelten Daten seit langem nicht mehr genutzt.

Änderungen kommen auch auf Schulkinder zu, allerdings erst ab dem kommenden Montag. Im Klassenzimmer entfällt dann die Maskenpflicht. Zugleich reduziert das Land die derzeit täglichen Tests auf künftig drei Tests in der Woche. Diese Regel soll bis zu den Osterferien gelten. Ab dem 20. März sollen dann bundesweit die meisten Corona-Einschränkungen auslaufen.


Quelle:MZ